Sanierungspflicht für gekaufte oder geerbte Immobilien

Wer eine Immobilie kauft oder erbt, für den gilt die sogenannte Sanierungspflicht. Bei in die Jahre gekommenen Häusern gibt es versteckte Kosten, die man erst auf den zweiten Blick sieht. Es gibt in Deutschland die sogenannte Sanierungspflicht, die nicht nur Erben von Häusern, sondern auch andere neue Hausbesitzer betrifft. Konkret schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, das alte, ineffiziente Heizungen bei einem Eigentümerwechsel ausgetauscht werden müssen, wenn das der Eigentümer noch nicht erledigt hat. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen bestimmte Effizienzanforderungen an Heizungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt, dass Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden, nicht mehr benutzt werden dürfen, sofern sie vor dem Stichtag 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind,
Ausgenommen sind Hauseigentümerinnen oder –eigentümer einer Immobilie mit maximal zwei Wohnungen, die diese bereits seit dem 1. Februar 2002 oder früher als selbst nutzende Eigentümer bewohnen. Diese geniessen Bestandsschutz und dürfen weiterhin mit alter Technik heizen. Wechselt das Haus jedoch durch Erbe oder Kauf den Besitzer, müssen die neuen Eigentümer die Auflage innerhalb von zwei Jahren erfüllen, so steht es im Gesetz. Es gibt hiervon jedoch Ausnahmen. (Die Auflistung der Ausnahmen wäre an dieser Stelle zu umfangreich.) Die Pflicht zur Sanierung der Heizung bei Eigentümerwechsel gilt insbesondere für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel.
Die Kosten für die Erneuerung der Heizung ist abhängig davon, für welche Heizung man sich entscheidet. Je nach Methode, Größe und Beschaffenheit der zu heizenden Immobilie liegt der Aufwand bei einem Einfamilienhaus zwischen 12.000 und 26.000 Euro.
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