Schätzung des Arbeitslohnes bei Handwerkerleistungen

Eine Schätzung des in Handwerkerleistungen enthaltenen Lohnanteils wird von der Finanzverwaltung für nicht zulässig gehalten (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, BStBl 2016 Teil I S. 1213, Rn 40). Dabei wird das Ergebnis der Entscheidung des BFH vom 20.03.2014 (VI R 56/12) ignoriert. Ein weiteres Verfahren ist beim BFH anhängig (Urteil des FG Sachsen vom 12.11.2015, 8 K 194/15, Revision anhängig (Az. BFH VI R 18/16). In geeigneten Fällen sollte daher das Verfahren offen gehalten werden.