Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau (neuer § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG)

Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau

Um den Mietwohnungsneubau anzukurbeln, hat der Gesetzgeber neue steuerliche Vergünstigungen geschaffen. Die Schaffung neuer Wohnungen ist begünstigt, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige in der Zeit nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.01.2027 gestellt wird. Die bisherige Grenze von 3.000 Euro pro qm wurde wegen der gestiegenen Baukosten auf 4.800 Euro je qm Wohnfläche angehoben. Voraussetzung für die Begünstigung ist nunmehr, dass das Gebäude die Kriterien  eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Das muss durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNK) nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzung: langfristige Vermietung an einen Mieter zu Wohnzwecken (= im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren).

Die Sonderabschreibung (nach § 7 b EstG) beträgt 4 Jahre lang 5 % von maximal 2.500 Euro je Quadratmeter. Diese Abschreibung wird zusätzlich zur normalen Abschreibung von 3 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt. Die normale Gebäudeabschreibung betrug bis zum 31.12.2022 noch 2 %. Bei einer 50 qm großen Eigentumswohnung mit Anschaffungskosten von 250.000 Euro, von denen 50.000 Euro auf den Grund- und Boden und 200.000 Euro auf die Wohnung entfallen, beträgt die Abschreibung in den ersten 4 Jahren 11.250 Euro. Die normale Gebäudeabschreibung hätte bis 2022 lediglich 4.000 Euro (2% von 200.000 Euro) betragen.

< zurück zur Übersicht

arens + becker PartGmbB

Kanzlei für Steuerberatung + Wirtschaftsprüfung

Agrippinawerft 8
50678 Köln

Telefon: + 49 221 974525-0

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:30 – 12:30 Uhr

Allg. Anfragen: info_at_arens-becker.com
Bewerbungen: bewerber_at_arens-becker.com

Arens + Partner