Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge von Kindern

Es besteht für Eltern die Möglichkeit, die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung ihrer Kinder steuerlich abzusetzen, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie die Beiträge wirtschaftlich getragen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Die Sonderausgaben können dann in der Steuererklärung in der „Anlage Kind“ wie eigene Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG). Diese Sonderregelung gilt, wenn das Kind studiert oder sich in einer Ausbildung befindet.
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