Steuervorteil für das Home-Office

Steuervorteil für das Home-Office

Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, sollen eine Steuerpauschale von jährlich bis zu 600 Euro erhalten. Die Steuerpauschale soll 5 Euro pro Tag betragen. Die Homeoffice-Pauschale soll auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro angerechnet werden. Sie wird also behandelt, wie andere Werbungskosten. Eine steuerliche Auswirkung ergibt sich somit nur dann, wenn durch die Home-Office-Pauschale zusammen mit anderen Werbungskosten  der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wird.

Bitte beachten Sie, dass bei Home-Office-Tagen die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die entsprechenden Tage gekürzt werden muss. Die Finanzverwaltung wird eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Da die Entfernungspauschale –je nach Entfernung-häufig über 5 Euro je Tag liegt, erscheint die neue Regelung bei näherem Hinsehen nicht so vorteilhaft, wie es zunächst den Anschein hat. 

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