Steuerzinsen

Die Finanzämter senken die Zinsen auf Steuernachzahlungen. Am vergangenen Freitag (8.7.2022) verabschiedete nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz. Statt 6 Prozent darf der Fiskus künftig nur noch 1,8 Prozent Zinsen pro Jahr auf eine Steuernachzahlung verlangen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2019.Der Zinssatz von 6 Prozent wurde 1961 eingeführt. Steuerzinsen müssen Steuerpflichtige in der Regel immer dann zahlen, wenn ihr Steuerbescheid später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres erteilt wird. Die Angemessenheit des Zinssatzes soll (künftig) alle zwei Jahre überprüft werden, zum ersten Mal zum 1. Januar 2024.
Der Zinssatz gilt sowohl für Steuernachzahlungen als auch für Steuererstattungen. Demnach müssten Steuerpflichtige, die seit 2019 eine Steuererstattung erhalten haben, die erhaltenen Zinsen teilweise zurückzahlen. Trotz der Gesetzesänderung müssen zu viel ausgeschüttete Zinsen aber nicht zurückgezahlt werden. Hier besteht Vertrauensschutz, so das BMF. Waren Erstattungszinsen festgesetzt, bleiben diese unverändert. Eine Rückforderung erfolgt nicht, so das Ministerium.
Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt, diese bleiben weiter bei 6 Prozent.
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