Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung

Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen übergeben, ist dies ein Grund, den Übergang zur Betriebsprüfung anzuordnen. Diese Möglichkeit hat der Prüfer auch noch, wenn er den Übergang nicht sofort anordnet, sondern dem Steuerpflichtigen zunächst die Möglichkeit einräumt, die Unterlagen nachzureichen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Hamburg mit Urteil vom 30.8.22, 6 K47/22 entschieden. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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