Umsätze über Ebay & Co. müssen der Finanzverwaltung gemeldet werden

Umsätze über Ebay & Co. müssen der Finanzverwaltung gemeldet werden

Am 1.1.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – kurz PStTG- in Kraft getreten. Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber von Plattformen wie Amazon, eBay oder Airbnb ihre User (Verkäufer) ab dem Erreichen bestimmter jährlicher Aufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung zu melden. Für den Gesetzgeber wurde damit die Möglichkeit geschaffen, ohne großen eigenen Aufwand derartige Einnahmen nachzuvollziehen.

Die Meldepflicht besteht für alle Plattformbetreiber (u.A. Airbnb, Amazon, Autohero, Autoscout24, eBay, Etsy, Heycar). Nicht gemeldet werden müssen Anbieter, die unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 EUR als Vergütung gezahlt bekommen haben. Dabei gelten beide Tatbestandsvoraussetzungen kumulativ, nur wenn beide Grenzen nicht überschritten sind, wird der Verkäufer nicht gemeldet. Das bedeutet, mit dem Verkauf nur eines Gebrauchtfahrzeugs wird die Grenze daher in der Regel bereits überschritten sein. 

Gemeldet werden insbesondere: Vor- und Nachnamen, Anschrift des Wohnsitzes, Steueridentifikationsnummer, soweit vorhanden, Geburtsdatum, IBAN des Bankkontos, Zahl der relevanten Tätigkeiten. 

Falls entsprechende Verkäufe über eine der Plattformen stattfinden, empfehlen wir, die Verkäufe festzuhalten und die Ein-und Verkaufsbelege aufzubewahren. 

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