Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen in Cafés und Restaurants sollte eigentlich bis zum 30.06.2021 gelten. Da die Gastronomie seit Monaten geschlossen ist, profitiert sie davon nicht. Daher soll der ermäßigte Steuersatz bis zum 31.12.2022 gelten. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Speisen! Für Getränke gilt der reguläre Steuersatz von 19 %.
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