Umsatzsteuersatz in der Gastronomie bleibt bei 7 Prozent

Bis Ende 2023 bleibt es bei dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Ursprünglich sollte die in der Coronapandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie zum 31.12.2022 auslaufen. Die Verlängerung der Begünstigung bis zum 31.12.2023 dient nun dazu, die Folgen der gestiegenen Energiepreise abzumildern.
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