Umweltbonus

Umweltbonus

Der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge und für Plug-In-Hybride ist gestaffelt. Bei Elektrofahrzeugen gibt es beim Kauf den vollen Umweltbonus von 6.000 Euro, wenn der Nettolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt. Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate. Liegt der Nettolistenpreis über 40.000 Euro, verringert sich der Umweltbonus auf 5.000 Euro, Mindesthaltedauer auch hier 6 Monate.

Wird ein reines Elektroauto geleast, gibt es den vollen Umweltbonus nur bei einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten. Dieser beträgt ebenfalls 6.000 Euro bzw. 5.000 Euro bei einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro.

Bei Plug-In-Hybriden beträgt die maximale Förderung 4.500 Euro bis zum Nettolistenpreis von 40.000 Euro und darüber 3.750 Euro. Dies gilt l beim Kauf mit einer Mindesthaltedauer von 6 Monaten und  beim Leasing mit einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten. Beträgt die Leasing-Laufzeit 12-23 Monate gibt es nur die halbe Förderung.

Unter Nettolistenpreis ist der um den Herstelleranteil am Umweltbonus geminderte Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) zu verstehen. Die Herstellerförderung beträgt 50 % des jeweiligen Bundesanteils. Der auf diese Weise ermittelte Nettolistenpreis ist maßgebend zur Errechnung des Schwellenwerts. 

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