Umweltprämie für E-Autos ab 2023

Die Regierung hat deutliche Kürzungen der Förderung vorgesehen. Ab dem 1.1.2023 werden sog. Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert. Die Förderung wird auf batteriebetriebene Fahrzeuge und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge beschränkt. Außerdem wird der Personenkreis eingeschränkt, der die Förderung erhält. Ab dem 1.9.2023 erhalten Unternehmer keine Förderung mehr, die Umweltprämien erhalten dann ausschließlich Privatpersonen. Maßgebend für die Förderung ist das Datum der Fahrzeugzulassung und nicht etwa das Kaufdatum.
Hier die reduzierten Umweltprämien:
Förderzeitraum | Nettolistenpreis des Fahrzeugs | maximale Fördersumme durch den Staat |
1.1.2023-31.12.2023 | bis 40.000 Euro | 4.500 Euro |
1.1.2023-31.12.2023 | 40.000 bis 65.000 Euro | 3.000 Euro |
Ab 1.1.2024 | bis 45.000 Euro | 3.000 Euro |
3.000 Euro
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