Verbilligte Vermietung

Wird eine Wohnung verbilligt vermietet, sind die Werbungskosten unter bestimmten Voraussetzungen nur beschränkt abzugsfähig.
Ein Angestellter hatte eine Eigentumswohnung zunächst renoviert und im Folgejahr für weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete an seine Mutter vermietet. Die Werbungskosten wurden daher entsprechend gekürzt. Diese anteilige Kürzung war auch für die im Jahr vor dem Bezug entstandenen Werbungskosten vorzunehmen. Der Steuerpflichtige konnte nicht nachweisen, dass insoweit zum Zeitpunkt der Renovierung Einkünfte-Erzielungsabsicht bestand.
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