Verfassungsbeschwerde zur Deckelung der 1 %-Regelung bei der privaten PKW-Nutzung

Verfassungsbeschwerde zur Deckelung der 1 %-Regelung bei der privaten PKW-Nutzung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte entschieden, dass die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme nicht auf 50 % der Gesamtkosten für das Kfz zu begrenzen ist. Daran ändert nichts, das die 1 %-Regelung voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Gegen diese Entscheidung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (BVerfG 2 BvR 2129/18).

Der BFH verwies Betroffene auf die Fahrtenbuchmethode. Einwände, diese sei für Unternehmer nicht praktikabel und zu aufwendig, ließ er nicht gelten. Für Betroffene besteht nur die Möglichkeit, erst gar nicht in den Anwendungsbereich der 1 %-Regelung zu kommen, z.B. bei einer nur 45 %-igen betrieblichen Nutzung. 

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