Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Durch die Abgeltungssteuer wird beispielsweise auf Zinserträge und Aktiendividenden ein Steuerabzug von 25 % durch die Bank vorgenommen. Damit ist die Besteuerung abgegolten. Es besteht lediglich die Möglichkeit, einen Teil der einbehaltenen Steuer im Wege der Veranlagung vom Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung zurück zu bekommen, wenn der persönliche Steuersatz niedriger als 25 % ist.

Die Abgeltungsteuer steht in der Kritik, verfassungswidrig zu sein, weil sie zu einer Ungleichheit der Besteuerung führt, die mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Gundgesetzes nicht vereinbar ist. Sie führt häufig zu einer Besserstellung von gut verdienenden Steuerzahlern und zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Einkunftsquellen. Während z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständige Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis mit bis zu 45 % besteuert werden, werden Einkünfte aus Kapitalvermögen mit maximal 25 % besteuert. 

Durch einen Rechtsstreit hat das niedersächsische Finanzgericht (FG) die Frage der Ungleichbehandlung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Das BVerfG wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit nun überprüfen müssen. 

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