Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung fraglich

Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung bei „Neurentnern“ mit einem erstmaligen Rentenbezug im Jahre 2015 oder später wird zunehmend in Frage gestellt. Der Grund hierfür ist, dass z.B. bei einem Renteneintritt im Jahre 2015 70 % der Rente versteuert werden müssen, obwohl während der aktiven Zeit bis einschließlich 2004 der Sonderausgabenabzug nur sehr eingeschränkt möglich war. Ab 2005 wurde der Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen erheblich verbessert.
Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist das Verfahren X R 20/19 (Vorinstanz Finanzgericht (FG) Hessen vom 28.05.2018 -7 K 2456/14 anhängig (Klage wurde abgewiesen), weiteres Verfahren FG Baden-Württemberg vom 1.10.2019 -8 K 3195/16, Revisionsverfahren X R 33/19 (nach Auffassung FG keine Doppelerfassung).
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