Vorsicht bei Vermietung über Airbnb

Bereits 2018 hat die Steuerfahndung Hamburg zusammen mit dem Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage an Irland mit der Bitte um Herausgabe der Daten für in Deutschland vermittelte Vermietungsumsätze gestellt. Ein Gericht in Irland hat nun in letzter Instanz grünes Licht für die Herausgabe der Daten gegeben. Die Hamburger Finanzbehörde wertet nun diese Daten aus und leitet Daten, soweit diese nicht Hamburg betreffen, an die zuständigen Finanzämter zur Auswertung weiter (Pressemitteilung der Hamburger Finanzbehörde vom 2.9.2020).
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