Zentrale Prüffelder 2018

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2018 folgende zentrale Prüffelder festgelegt:
- Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei Einkünften aus § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und § 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
- Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG
Daneben hat jedes einzelne Finanzamt noch weitere Prüffelder festgelegt. So prüft das Finanzamt Köln-Altstadt im Jahre 2018 intensiv die Gewinneinkünfte nach § 17 EStG und die Tarifvorschriften nach § 34a EStG. Das Finanzamt Köln-Süd überprüft intensiv die geltend gemachten Sonderausgaben. Besonders viele Prüffelder hat unter den Kölner Finanzämtern das Finanzamt Köln-Porz festgelegt. Hier werden u.A. die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und die außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) abgeprüft.
Eine Liste mit den finanzamts-spezifischen Prüffeldern 2018 (dezentrale Prüffelder) finden Sie auf der Homepage der OFD NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/prueffelder-fuer-das-kalenderjahr-2018
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