Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen

Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen

Werden einem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus überlassen, gilt der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine als zugeflossen. Das ist auch dann der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung getroffen wurde, dass pro Monat immer nur ein Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 Euro (= Sachbezugsfreigrenze) eingelöst werden darf. Das Finanzamt vertrat in einem solchen Fall die Auffassung, dass die Sachbezugsfreigrenze überschritten sei und  versteuerte die Sachzuwendung zum Zeitpunkt der Ausgabe der Gutscheine mit der Pauschalsteuer von 30 %.

Das Sächsische Finanzgericht (Urteil vom 09.01.2018, 3 K 511/17 rkr.) bestätigte die Auffassung des Finanzamtes. Begründung: Der Arbeitgeber hätte nach Ausgabe der Gutscheine keinen Einfluss mehr darauf, wann diese eingelöst würden. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätte lediglich arbeitsrechtliche Bedeutung und keinen Einfluss auf die steuerliche Beurteilung. 

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