Einkommensteuererklärung Köln Bocklemünd

Sie haben eine Firma in Köln und sind auf der Suche nach einer Steuerberatungskanzlei, die sich mit dem Steuerrecht auskennt und eine Einkommensteuererklärung  machen kann. Wir von der Kanzlei Arens & Becker haben unsere Geschäftsräume im Kölner Rheinauhafen, nicht weit von Ihrem Standort in Köln entfernt. Wir haben diverse Mandanten in Köln und können auch Sie zu allen Fragen in Bezug auf die Erstellung einer Einkommensteuererklärung erfolgreich beraten.

Vermietungseinkünfte
 
Eine immense Steuererstattung lässt sich erreichen, wenn eine Immobilie erworben wird, das nach dem Erwerb saniert wird. Zu Beachten ist aber: Erfolgt die Sanierung in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb, nimmt die Finanzverwaltung anschaffungsnahen Aufwand an, wenn die Sanierungskosten 15 % der Anschaffungskosten für die Immobilie übersteigen (§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 a EStG). In diesem Fall sind die (gesamten) Sanierungskosten nicht in vollem Umfang, sondern nur über die Abschreibung mit 2 % (bzw. 2,5%) per anno abzuziehen. Die 15%- Grenze sollte eingehalten werden, ggf. durch (teilweise) Verschiebung der Sanierung.
 
Wie erfolgt eine Kalkulation der mit der Anschaffung verbundenen Kosten? Im Kaufvertrag steht nur der Kaufpreis für das Gesamtobjekt (Grundstück + Gebäude). Das Finanzamt prüft die in der Steuererklärung angegebenen Werte, stellt eigene Ermittlungen an. Nicht zulässig ist es, den vom Gutachterausschuss für das Grundstück ermittelten Wert vom Gesamtkaufpreis für das Objekt abzuziehen. Die Finanzverwaltung verwendet zur Ermittlung der Gebäudeanschaffungskosten ein eigenes Berechnungsschema.
 
Ist die Sanierung so umfassend, dass ein anderer Gebäudestandard erreicht wird, kann auch nach drei Jahren Herstellungsaufwand vorliegen. Wir von Arens + Becker empfehlen, sich die von Finanzamt vorgegebenen Berechnungen genau anzusehen, um nicht hinterher enttäuscht zu werden, wenn der angestrebte Steuervorteil versagt wird.
 
Fallen bei einem Vermietungsobjekt (nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Erwerb) so große Instandhaltungsaufwendungen an, dass der Steuersatz zu gering wird, um eine optimale Steuerentlastung zu erreichen, kann eine Verteilung des Aufwands  auf 2- 5 Jahre Abhilfe schaffen. Allerdings erlaubt die Finanzverwaltung nur eine gleichmäßige Verteilung auf den gewählten Zeitraum.
 
Arbeitszimmer
 
Wenn zusammen veranlagte Personen ein Arbeitszimmer nutzen, waren bisher –bei Vorliegen der hierfür geltenden Voraussetzungen- lediglich insgesamt 1.250 Euro steuerlich absetzbar. Die Steuerbehörde hat diese objektbezogene Betrachtung aufgegeben. Es sind nun maximal 1.250 Euro je Ehegatte abzugsfähig, wenn die Kosten für das Arbeitszimmer entsprechend hoch sind.
 
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung
 
Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungen sind auf Antrag bis zu 20 % von maximal 20.000 Euro = 4.000 Euro steuerlich abzugsfähig bei einem sozialversicherungspflichtigen Job (§ 35 a Abs. 2 EStG) und bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 510 Euro,  bei einem Minijob (§ 35 a Abs. 1 EStG). Bitte beachten Sie: Haben Sie die Wohnung oder das Haus nur angemietet, ergeben sich die abzugsfähigen Kosten aus der Nebenkostenabrechnung (=Bescheinigung nach § 35 a EStG). Es sind dies die anteiligen Kosten für den Hausmeister, die Hausreinigung und Wartung.
 
Dienst- und Handwerkerleistungen in der Steuererklärung
 
Von den Aufwendungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind 20 % der Kosten, maximal 1.200 Euro steuerlich abzugsfähig (§ 35 a Abs. 3 EStG). Bitte beachten Sie: Es sind nur die Lohnanteile aus den Handwerkerrechnungen begünstigt, nicht die Materialkosten. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, dass auf der Handwerkerrechnung die Lohnkosten separat ausgewiesen werden.
 
Leistungen zur Kinderbetreuung in der Einkommensteuererklärung
 
Von den Leistungen für die Kinderbetreuung sind 2/3 der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
•         Das Kind muss im Haushalt leben
•         Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
•         Es muss eine Rechnung vorliegen.
•         Die Zahlung muss unbar erfolgt sein.
•          
Begünstigt sind Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhort, Tagesmütter, Babysitter, Erzieher, Haushaltshilfen, Kinderfrau. Es sind nur Leistungen für die behütende und beaufsichtigende Betreuung begünstigt (z.B. Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung der Hausaufgaben).

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns – Arens + Becker in Köln

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